Nachrichtenarchiv Mai 2021

Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien

Mit Schreiben vom 18.5. erging für alle Schulen Bayerns durch das Kultusministerium folgende Regelung, die nach den Pfingstferien umgesetzt werden muss:

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
von 0 bis 50: voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 sowie für
Abschlussklassen (...); übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht.

Es gilt weiterhin die „Drei- bzw.-Fünf-Tage-Regelung“ nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung; Umsetzung der Maßnahmen dann jeweils ab dem übernächsten Tag:
Beispiele:
a) Überschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am So, Mo, Di: Umsetzung ab Do
b) Unterschreitung des jeweiligen Schwellenwerts an fünf Tagen, z.B. am Mi, Do, Fr, Sa, So: Umsetzung ab Di

Nach wie vor gilt:
Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Die Maskenpflicht gilt für alle Räume und Begegnungsflächen - wie bisher. Ab der 5. Jahrgangsstufe muss zumindest eine sogenannte OP-Maske getragen werden, eine Community-Maske reicht nicht aus.

 

Schreiben an die Eltern

 

Weiterlesen …