Umgang mit Erkältungssymptomen - Stand 20.11.20

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranke Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Ihr/e Arzt/Ärztin entscheidet im Zweifelsfall, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich,

wenn die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten), die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war. Hat das Kind coroantypische Symptome gezeigt, ist unbedingt ärztlicher Rat einzuholen. Gegebenenfalls muss ein Covid-Test folgen.

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.

Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mit leichten Symptomen können die Schule wieder besuchen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden keine schwereren Symptome (Fieber) entwickelt haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test sind nicht erforderlich.

(Quelle: Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Schreiben vom 06.11.2020 und Homepage des Stm, Stand 20.11.)

 

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