Übertrittzeugnis

Das Übertrittszeugnis enthält 

o ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU), 
o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern,
o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach,
o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten,
o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall,
o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU,
o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.

2. Probearbeiten

Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.

✓ Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich zur Verfügung.
Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben.
Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils noch eine Probearbeit an. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
✓ Sie entscheiden, ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern Ihr Kind die Probearbeit mitschreibt, und nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt.
✓ Der aktuelle Leistungsstand Ihres Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.

3. Zeitlicher Rahmen

➢ Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten schöpfen wir den maximal möglichen Zeitrahmen aus. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Ihr Kind nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage braucht, um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.

o Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.

o Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Ihr Kind nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis teil. Sie entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist nur, was (ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.

4. Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen

➢ Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht teilnehmen.
➢ Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums haben wir im Rahmen des maximal Möglichen verschoben.
➢ Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 18.05. – 22.05.2020.
➢ Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom 26.05. – 28.05.2020 statt.

Quelle: KMS Übertrittsverfahren; für Sie zusammengefasst von F. Kraxenberger - Schulleiter

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