Krankheit und Erkältung - darf mein Kind in die Schule?

Update vom 21.4.21

Es gibt nur wenige Änderungen zu den bisherigen Regelungen:

In jedem Fall ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC*-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Trotz leichter Krankheitssysmptome ist dann ein Schulbesuch möglich bei:

Schnupfen oder Husten allergischer Ursache
Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
gelegentlicher Husten, Haslkratzen oder Räuspern

Neu: Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.

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Schülerinnen und Schüler, die die Schule entgegen dieser Vorgaben besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

*Mit einem Point-of-care (PoC) -Test sind Testungen auf SARS-CoV-2 möglich, ohne dass dafür ein Labor beauftragt werden muss. Das Testergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor. Verwendung finden solche Test beispielsweise in Arztpraxen.

 

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