Nachrichtenarchiv September 2020

Hygienevorsorge im Schulbetrieb

Wir veröffentlichen die für unser Eltern wesentlichen Auszüge aus den Beschlüssen des Ministerrates vom 2.9.2020 und informieren Sie über die an unserer Schule veranlasste Umsetzung (kursiv).

Maskenpflicht

Alle Schüler behalten ihre Maske innerhalb des Schulgeländes und im Schulgebäude und in der Turnhallenumkleiden oder im Schwimmhallenbereich grundsätzlich auf. Schüler dürfen die Maske abnehmen, wenn sie sich auf ihrem Platz befinden.

Drei-Stufen-Plan

Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21 wird in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan organisiert, der sich an den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten möglichst viel Präsenzunterricht erhalten.

Der Plan unterscheidet folgende Szenarien, die sich jeweils unterschiedlich auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Gestaltung des Unterrichts auswirken: 

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
Hier findet Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans statt. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Im Klassenzimmer können Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz abnehmen.

Welche Maßnahmen ab Stufe 2 gelten lesen Sie hier.

Bei einer vollständigen oder teilweisen Umstellung auf Distanzunterricht über einen längeren Zeitraum wird voraussichtlich auch wieder eine Notbetreuung einzurichten sein.

Lesen Sie bitte weiter.

 

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Wir sind gestartet

Der Schulstart unter "Corona-Bedingungen" hat zahlreiche Veränderungen in der Schulorganisation und im Unterrichtsbetrieb erzwungen. Unter immensem Aufwand in darüber hinaus stark angespannter Personalsituation ist es aber gelungen jede Klasse mit einer Klasslehrkraft zu versorgen. Jedoch ist die personelle Ausstattung sehr dünn und sogenannte Mobile Reserven gibt es für den Landkreis keine mehr. Es ist Gewissheit, dass alle Schulen immer wieder einzelne Corona- oder Coronaverdachtsfälle werden abarbeiten müssen, was zu schwierigen Vertretungssituationen führen kann. Selbstverständlich bemüht sich die Schule um kreative und pragmatische Lösungen, darf aber den Hygieneplan nicht außer Acht lassen. Daher kann es vor allem in der kommenden kalten Jahreszeit ausnahmsweise auch zu Unterrichtsausfällen kommen.

Verschiedene aktuelle Themen beschäftigen uns neben dem Kerngeschäft Unterricht. Hier eine Übersicht:

Elternabende: um einen "Touch" Normalität unter strenger Berücksichtigung des Hygieneplanes in das Schulleben zu bringen, können Elternabende stattfinden unter folgenden Auflagen:

spätestens nach 45 min Pause
insgesamt keinesfalls länger als 90 min
Abstand 1,5 m muss eingehalten werden
stets ausreichend Lüften
Raumgröße muss der angemeldeten Teilnehmeranzahl angepasst sein
ein Sitzplan wird erstellt
in den Pausen ebenfalls Abstand einhalten
im Zimmer möglichst ebenfalls Maske auflassen
Lehrkräfte mit ausreichend Abstand Vortrag auch ohne Maske möglich.

Die Teilnahme der Eltern ist selbstverständlich freiwillig, es entsteht kein Informationsnachteil. Sieht sich eine Lehrkraft gefährdet, wird der Elternabend online abgehalten oder verschoben bzw. in Abstimmung mit den Eltern abgesagt. Alle relevanten Inhalte gehen den Eltern zu. Klasseninterne Entscheidungen werden mit den Elternvertretern abgesprochen.

 

Unterricht: während in der Grundschule ohne Maske unterrichtet werden kann, läuft der Unterricht unter Einhaltung der Hygieneregeln unter Corona-Bedingungen weitestgehend normal; dies trifft auch für die Mittelschule und den Ganztagsbetrieb zu; (aktualisiert am 28.09.)

Pausen: zusätzliche Pausen werden eingestreut und dabei ausreichend gelüftet; Entzerrung in den Pausenhöfen - Mittelschüler haben für ihre Klasse eigene Bereiche, eine Vermischung soll verhindert werden;

Mensa: Abstände beim Anstellen müssen strikt eingehalten werden; Reduzierung der Sitzplätze; im Notfall Begrenzung der Gesamtpersonenanzahl; Laufwege sind gekennzeichnet; Essensrückgabe beim Ausgang statt neben der Küche; tägliche Beobachtung der Situation und nötigenfalls Korrektur; Essen im Klassenzimmer, falls die Abstände nicht mehr eingehalten werden können;

 

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Der erste Schultag 2020 - lang ersehnt aber ziemlich anstrengend

Am Morgen versammelten sich alle Schüler in den Pausenhöfen und wurden von ihren Lehrkräften abgeholt und in ihr Klassenzimmer begleitet. Die Erstklässler wurden ebenso im Pausenhof von ihren Lehrerinnen und Lehrern, von der Schulleitung und vom Bürgermeister des Marktes Kirchseeon mit einer Corona angepassten kleinen Zeremonie begrüßt.

Zahlreiche Maßnahmen zur Hygienevorsorge begleiten uns zu Beginn des Schuljahres. Einschneidendste Maßnahme ist die Maskenpflicht für die Mittelschüler und ihre Lehrkräfte in den Klassenzimmern. Nach dem ersten Schultag muss man feststellen, dass es den Schülern nicht zumutbar ist im Ganztagsbetrieb von 8 Uhr bis 15.30 Uhr die Maske durchgängig aufzuhaben. Daher wird die Mittelschule ab kommender Woche den Unterricht um 13 Uhr beenden und die Kinder anschließend zum Mittagessen begleiten. Danach sind die Schüler entlassen. Sollte aus dringenden persönlichen Gründen eine Anwesenheit der Schüler bis 15:30 Uhr notwendig sein, bitten wir darum, dass Sie mit der Schule Kontakt aufnehmen. Eine Mittelschulnotfallversorgung ist sicher gestellt.

Wir beobachten das Infektionsgeschehen und folgen den Richtlinien des Kultusministeriums. Sollte daher der Unterricht ohne Maske ab dem 21.9. wieder möglich sein, wird der Ganztagsbetrieb auch wieder in vollem Umfang aufgenommen. In Sinne der Gesundheit Ihrer Kinder aber auch von uns Lehrkräften trifft die Schulleitung diese Maßnahme und bittet um Ihr Verständnis.

FK

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Erster Schultag

Die Schüler versammeln sich auf den Pausenhöfen auf den üblichen, den Kindern bekannten Anstellorten und werden von ihrer Lehrkraft ab 7.45 Uhr in das Schulgebäude geleitet. Dabei soll möglichst Abstand gehalten werden. Nach wie vor gilt auf den Pausenhöfen und in Begegnungszonen des Schulgebäudes Maskenpflicht.

Nach dem Unterricht um 11.15 Uhr (in der ersten Schulwoche) können die Kinder nach Hause oder in ihre Betreuungseinrichtungen gehen, in denen ebenso die Hygienevorschriften gelten wie im Schulbetrieb. Ebenso ist das Essen in der Mensa möglich. Hygienemaßnahmen wurden auch dort getroffen, so dass Abstand so weit wie möglich eingehalten werden kann. (siehe Hygieneplan Mensa unter "Wichtiges")

Der Rahmen-Hygieneplan des Staatsministeriums hat zahlreiche Vorschriften erlassen, die von allen Schulen umzusetzen sind und auch von unserer Schule selbstverständlich umgesetzt werden. Der Plan ist zudem öffentlich bekannt gegeben und für jeden einsehbar. Konkrete, auf den ersten Blick sichtbare Maßnahmen, die die Schule umsetzt, werden den Schülern eindringlich durch ihre Lehrkräfte, durch entsprechende Aushänge und Hinweisschilder in Erinnerung gerufen. Jede Lehrkraft ist über die Hygieneplanung in der gebotenen Ausführlichkeit informiert, auf die Schule bezogene Maßnahmen sind in Gremien vorab abgestimmt.

Weitere Informationen finden Sie in den Artikeln unter Schulleben und in versandten Schreiben. Wenden Sie sich in der Folgezeit zunächst an die Klassleitung, wenn Sie Fragen zu Details der Hygienevorsorge haben. Aktualisierungen werden durch Schreiben und Bekanntmachungen auf der Homepage veröffentlicht. Durch die Klassleitungen erhalten Sie über Ihre Kinder oder per entsprechender Kommunikationsform weitere Informationen.

FK

 

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Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/21

Wir veröffentlichen die für unser Eltern wesentlichen Auszüge aus den Beschlüssen des Ministerrates vom 2.9.2020 und informieren Sie über die an unserer Schule veranlasste Umsetzung (kursiv).

Maskenpflicht

In den ersten beiden Unterrichtswochen des neuen Schuljahres (d. h. vom 08. September bis einschließlich 18. September 2020) gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle auf dem Schulgelände befindlichen Personen – auch im Unterricht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1 bis 4.

Die bislang geltende Maskenpflicht ist also nach wie vor gültig. Alle Schüler behalten ihre Maske innerhalb des Schulgeländes und im Schulgebäude und in der Turnhalle oder Schwimmhallenbereich grundsätzlich auf. Grundschüler dürfen die Maske abnehmen, wenn sie sich auf ihrem Platz befinden. Mittelschüler müssen ihre Maske vorübergehend auch im Klassenzimmer aufbehalten. Lehrer an der Mittelschule ebenso. Nach Ablauf der Frist wird neu entschieden, ob die Maskenregelung so weiter Bestand haben kann.

Drei-Stufen-Plan

Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21 wird in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan organisiert, der sich an den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten möglichst viel Präsenzunterricht erhalten.

Der Plan unterscheidet folgende Szenarien, die sich jeweils unterschiedlich auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Gestaltung des Unterrichts auswirken: 

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
Hier findet Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans statt. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Im Klassenzimmer können Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz abnehmen.

Stand am Ende der Woche vor Schulbeginn geht von einem Wert kleiner als 35 aus, daher gilt Stufe 1.Welche Maßnahmen ab Stufe 2 gelten lesen Sie hier.

Bei einer vollständigen oder teilweisen Umstellung auf Distanzunterricht über einen längeren Zeitraum wird voraussichtlich auch wieder eine Notbetreuung einzurichten sein.

Lesen Sie bitte weiter.

 

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